Platzordnung

1. Die Einhaltung der Platzordnung ist für alle Mitglieder und Besucher verpflichtend.

2. Beim Betreten des Vereinsgeländes und des Trainingsplatzes sind die Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur auf Anweisung des Trainers gestattet.

3. Hundeführer und Besucher, welche ihre Kinder mit auf das Vereinsgelände nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung. Kinder sind von angebundenen Hunden sowie den Hundeboxen fernzuhalten.

4. Für jeden Schaden, den ein Hund verursacht, ist der Hundebesitzer haftbar.

5. Hunde müssen an einem sicheren Platz verwahrt werden (Auto oder Box). Entsprechende Boxen stellt
der Verein bei Bedarf während der Ausbildungsstunden kostenlos zur Verfügung (soweit verfügbar).

6. Rauflustige und bissige Hunde sind mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen. Außerdem sind derartige Verhaltensweisen unverzüglich dem Trainer zu melden.

7. Jede unsachgemäße rohe Behandlung des Hundes ist strengstens verboten. Das Arbeiten mit Stachelhalsbändern, Strom- oder Würgehalsbändern ist verboten. Fußtritte und Schläge sind verboten.

8. Kranke und ansteckungsverdächtige Hunde dürfen den Platz nicht betreten (Ansteckungsgefahr)

9. Läufige (hitzige) Hündinnen müssen dem Trainer vor dem Kurs gemeldet werden.

10. Die Trainer sowie der Vereinsvorstand sind berechtigt, Hundeführer bei undiszipliziertem Verhalten zu ermahnen und gegebenenfalls vom Platz zu verweisen.

11. Den Anweisungen von Trainern und Vereinsvorstand ist Folge zu leisten.

12. Jeder Hundeführer führt Übungen und befolgt Anweisungen auf eigene Gefahr und Verantworung aus.

13. Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken und nicht als Spielwiese für die Hunde zur Verfügung. Hunde dürfen nur auf Anweisung und im Beisein des Trainers spielen.

14. Der Welpenplatz darf nur von Hunden bis 6. Monate und im Beisein eines Trainers benützt werden. Die Geräte am Welpenspielplatz sind keine Spielgeräte für Kinder.

15. Der Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung sowie der Impfpass mit allen vorgeschriebenen Impfungen, die Chipnummer wie auch der Abstammungsnachweis (Ahnentafel) des Hundes sind bei Anmeldung vorzuweisen.

16. Der Mitglieds- und Kursbeitrag ist bei Anmeldung, spätestens 14 Tage danach, zu begleichen.

17. Einbezahlte Kursbeiträge können auch bei Fernbleiben oder vorzeitigem Austritt nicht rückerstattet werden.

18. Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich, der Verein haftet für keine Schäden.

19. Das Rauchen in der Kantine und am Ausbildungsplatz ist verboten.

20. Das Benützen der verschiedenen Geräte ist nur mit Einverständnis und im Beisein eines Trainers erlaubt. Außerdem sollten Rüdenbesitzer darauf achten, dass die Geräte, Zäune, Büsche oder Bäume am Ausbildungsplatz nicht markiert werden.

21. Autos dürfen nur auf den vorgesehenen Flächen am Areal und auf der Längsseite neben dem Ausbildungsgelände - entlang des Zauns - geparkt werden.

22. Die Hunde müssen auch außerhalb unseres Areals an der Leine geführt werden. (Jagdgebiet)

23. Mitglieder und Besucher werden gebeten für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Für „hundliche“ Mißgeschicke stehen Schaufel und Kübel bereit.

Bei wiederholter Ermahnung erfolgt ausnahmslos Platzverbot !

 

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