Die Hundeschule Münchendorf. Wir freuen uns auf Sie!

Das rd.20.000m2 große Hundeausbildungszentrum wurde 1999 gegr. und unter Mithilfe unserer Mitglieder weiter adaptiert, verbessert und zweckmäßig bearbeitet.
So wurde 2016 das Vereinshaus umgebaut  und verschönert.
Die Ausbildung erfolgt nach dem neuesten Wissenstand bzw. nach jahrelanger Erfahrung unserer Trainer und Kursleiter.
Unser Team würde sich freuen Euch bei uns begrüßen zu dürfen.

gibt es seit 1999

Durch die Mithilfe vieler unserer Mitglieder und Helfer ist es gelungen Ihnen heute einen sehr schönen und interessanten Platz zu bieten.

Die Anlage besteht aus:

  • einem großen Welpenplatz mit vielen Geräten
  • drei Unterordnungsplätzen, wobei der erste Platz mit einem Sprunggarten , einer A- Wand für BGH-Apportieren, Schutzrevieren und einer A-Wand für Schutzapportieren sowie einer in der Höhe verstellbaren Hürde ausgestattet ist.
  • einem Agilityplatz
  • einem Breitensportplatz
  • einem Übungsgelände für Fährtenanfänger
  • einer Kantine mit überdachter Veranda
  • einem großen Parkplatz am Vereinsgelände
  • Die Plätze sind zum Großteil mit einer Flutlichtanlage ausgestattet.

So kommt man zu uns –> Wegbeschreibung
Koordinaten von Google Maps: 48.019167, 16.386944

  1. Die Einhaltung der Platzordnung, die an jedes Mitglied ausgehändigt wird, ist für alle Mitglieder und Besucher verpflichtend.
  2. Beim Betreten des Vereinsgeländes und des Trainingsplatzes sind die Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur auf Anweisung des Trainers / der Trainerin gestattet.
  3. Hundeführer und Besucher, welche ihre Kinder mit auf das Vereinsgelände nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung. Kinder sind von angebundenen Hunden sowie den Hundeboxen fernzuhalten.
  4. Für jeden Schaden, den ein Hund verursacht, ist der Hundebesitzer haftbar.
  5. Hunde müssen an einem sicheren Platz verwahrt werden (Auto oder Box). Entsprechende Boxen stellt der Verein bei Bedarf während der Ausbildungsstunden kostenlos zur Verfügung (soweit verfügbar).
  6. Rauflustige und bissige Hunde sind mit einem gutsitzenden Maulkorb zu versehen. Außerdem sind derartige Verhaltensweisen unverzüglich dem Trainer zu melden.
  7. Jede unsachgemäße rohe Behandlung des Hundes ist strengstens verboten. Das Arbeiten mit Stachelhalsbändern, Strom- oder Würgehalsbändern ist verboten. Fußtritte und Schläge sind verboten.
  8. Kranke und ansteckungsverdächtige Hunde dürfen den Platz nicht betreten (Ansteckungsgefahr)
  9. Läufige (hitzige) Hündinnen müssen dem Trainer / der Trainerin vor dem Kurs gemeldet werden.
  10. Die Trainer sowie der Vereinsvorstand sind berechtigt, Hundeführer bei undiszipliniertem Verhalten zu ermahnen und gegebenenfalls vom Platz zu verweisen.
  11. Den Anweisungen von Trainern*innen und Vereinsvorstand ist Folge zu leisten.
  12. Jeder Hundeführer führt Übungen auf eigene Gefahr und Verantwortung aus.
  13. Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken und nicht als Spielwiese / Gassiwiese für die Hunde zur Verfügung. Hunde dürfen nur auf Anweisung und im Beisein des Trainers spielen.
  14. Der Welpenplatz darf nur von Hunden bis 6. Monate und im Beisein eines Trainers benützt werden. Die Geräte am Welpenplatz sind keine Spielgeräte für Kinder.
  15. Der Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung sowie der Impfpass mit allen vorgeschriebenen Impfungen, die Chipnummer wie auch der Abstammungsnachweis (Ahnentafel) des Hundes – soweit vorhanden – sind bei Anmeldung vorzuweisen.
  16. Der Mitgliedsbeitrag bei bestehenden Mitgliedern ist bis spätestens 31. Jänner des Jahres zu überweisen, der MB für neue Mitglieder bis spätestens 14 Tage nach Beitritt. Kursbeitrage sind bis spätestens zur 2. Kursstunde zu begleichen.
  17.  Ein Austritt aus dem Verein ist per Mail an die Vereinsleitung   spätestens vor 31.12. des Jahres bekannt zu geben, andernfalls ist der   Verein berechtigt auch für das Folgejahr den Mitgliedsbeitrag in   Rechnung zu stellen.
  18.  Einbezahlte Kursbeiträge können bei Fernbleiben oder vorzeitigem Austritt nicht   rückerstattet werden.
  19.  Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer*in selbst verantwortlich, der   Verein haftet für keine Schäden.
  20.  Das Rauchen in der Kantine und am Ausbildungsplatz ist verboten.
  21.  Das Benützen der verschiedenen Geräte ist nur mit Einverständnis und im Beisein   eines Trainers / einer Trainerin erlaubt. Außerdem sollten Rüdenbesitzer darauf   achten, dass die Geräte, Zäune, Büsche oder Bäume am Ausbildungsplatz nicht markiert werden.
  22.  Autos dürfen nur auf den vorgesehenen Flächen am Areal und außerhalb des Geländes nur entlang der Bahn (ausgenommen der ausgewiesenen „Halten und Parken verboten“ Flächen) geparkt werden.
  23.  Die Hunde müssen auch außerhalb unseres Areals an der Leine geführt werden. (Jagdgebiet)
  24.  Die Felder rund um den Verein befinden sich in Privatbesitz – ein Gassigehen auf diesen ist dementsprechend untersagt!
  25.  Mitglieder und Besucher werden gebeten für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Für „hundliche“ Mißgeschicke stehen Kotbeutel bzw. Schaufel und Kübel bereit.
  26.  Die Teilnahme an unseren Kursen ist ausschließlich eingetragenen Mitgliedern erlaubt!
  27.  In der Kantine besteht aufgrund von Hygienebestimmungen Hundeverbot!

Bei wiederholter Ermahnung erfolgt ausnahmslos Platzverbot !

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Unser Ausbildungszentrum

gibt es seit 1999

Durch die Mithilfe vieler unserer Mitglieder und Helfer ist es gelungen Ihnen heute einen sehr schönen und interessanten Platz zu bieten.

Die Anlage besteht aus:

  • einem großen Welpenplatz mit vielen Geräten
  • drei Unterordnungsplätzen, wobei der erste Platz mit einem Sprunggarten , einer A- Wand für BGH-Apportieren, Schutzrevieren und einer A-Wand für Schutzapportieren sowie einer in der Höhe verstellbaren Hürde ausgestattet ist.
  • einem Agilityplatz
  • einem Breitensportplatz
  • einem Übungsgelände für Fährtenanfänger
  • einer Kantine mit überdachter Veranda
  • einem großen Parkplatz am Vereinsgelände
  • Die Plätze sind zum Großteil mit einer Flutlichtanlage ausgestattet.

So kommt man zu uns –> Wegbeschreibung
Koordinaten von Google Maps: 48.019167, 16.386944

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Platzordnung
  1. Die Einhaltung der Platzordnung, die an jedes Mitglied ausgehändigt wird, ist für alle Mitglieder und Besucher verpflichtend.
  2. Beim Betreten des Vereinsgeländes und des Trainingsplatzes sind die Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur auf Anweisung des Trainers / der Trainerin gestattet.
  3. Hundeführer und Besucher, welche ihre Kinder mit auf das Vereinsgelände nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung. Kinder sind von angebundenen Hunden sowie den Hundeboxen fernzuhalten.
  4. Für jeden Schaden, den ein Hund verursacht, ist der Hundebesitzer haftbar.
  5. Hunde müssen an einem sicheren Platz verwahrt werden (Auto oder Box). Entsprechende Boxen stellt der Verein bei Bedarf während der Ausbildungsstunden kostenlos zur Verfügung (soweit verfügbar).
  6. Rauflustige und bissige Hunde sind mit einem gutsitzenden Maulkorb zu versehen. Außerdem sind derartige Verhaltensweisen unverzüglich dem Trainer zu melden.
  7. Jede unsachgemäße rohe Behandlung des Hundes ist strengstens verboten. Das Arbeiten mit Stachelhalsbändern, Strom- oder Würgehalsbändern ist verboten. Fußtritte und Schläge sind verboten.
  8. Kranke und ansteckungsverdächtige Hunde dürfen den Platz nicht betreten (Ansteckungsgefahr)
  9. Läufige (hitzige) Hündinnen müssen dem Trainer / der Trainerin vor dem Kurs gemeldet werden.
  10. Die Trainer sowie der Vereinsvorstand sind berechtigt, Hundeführer bei undiszipliniertem Verhalten zu ermahnen und gegebenenfalls vom Platz zu verweisen.
  11. Den Anweisungen von Trainern*innen und Vereinsvorstand ist Folge zu leisten.
  12. Jeder Hundeführer führt Übungen auf eigene Gefahr und Verantwortung aus.
  13. Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken und nicht als Spielwiese / Gassiwiese für die Hunde zur Verfügung. Hunde dürfen nur auf Anweisung und im Beisein des Trainers spielen.
  14. Der Welpenplatz darf nur von Hunden bis 6. Monate und im Beisein eines Trainers benützt werden. Die Geräte am Welpenplatz sind keine Spielgeräte für Kinder.
  15. Der Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung sowie der Impfpass mit allen vorgeschriebenen Impfungen, die Chipnummer wie auch der Abstammungsnachweis (Ahnentafel) des Hundes – soweit vorhanden – sind bei Anmeldung vorzuweisen.
  16. Der Mitgliedsbeitrag bei bestehenden Mitgliedern ist bis spätestens 31. Jänner des Jahres zu überweisen, der MB für neue Mitglieder bis spätestens 14 Tage nach Beitritt. Kursbeitrage sind bis spätestens zur 2. Kursstunde zu begleichen.
  17.  Ein Austritt aus dem Verein ist per Mail an die Vereinsleitung   spätestens vor 31.12. des Jahres bekannt zu geben, andernfalls ist der   Verein berechtigt auch für das Folgejahr den Mitgliedsbeitrag in   Rechnung zu stellen.
  18.  Einbezahlte Kursbeiträge können bei Fernbleiben oder vorzeitigem Austritt nicht   rückerstattet werden.
  19.  Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer*in selbst verantwortlich, der   Verein haftet für keine Schäden.
  20.  Das Rauchen in der Kantine und am Ausbildungsplatz ist verboten.
  21.  Das Benützen der verschiedenen Geräte ist nur mit Einverständnis und im Beisein   eines Trainers / einer Trainerin erlaubt. Außerdem sollten Rüdenbesitzer darauf   achten, dass die Geräte, Zäune, Büsche oder Bäume am Ausbildungsplatz nicht markiert werden.
  22.  Autos dürfen nur auf den vorgesehenen Flächen am Areal und außerhalb des Geländes nur entlang der Bahn (ausgenommen der ausgewiesenen „Halten und Parken verboten“ Flächen) geparkt werden.
  23.  Die Hunde müssen auch außerhalb unseres Areals an der Leine geführt werden. (Jagdgebiet)
  24.  Die Felder rund um den Verein befinden sich in Privatbesitz – ein Gassigehen auf diesen ist dementsprechend untersagt!
  25.  Mitglieder und Besucher werden gebeten für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Für „hundliche“ Mißgeschicke stehen Kotbeutel bzw. Schaufel und Kübel bereit.
  26.  Die Teilnahme an unseren Kursen ist ausschließlich eingetragenen Mitgliedern erlaubt!
  27.  In der Kantine besteht aufgrund von Hygienebestimmungen Hundeverbot!

Bei wiederholter Ermahnung erfolgt ausnahmslos Platzverbot !

Unser Team

Vereinsleitung

Trainer

Unsere Trainer und Kursleiter

Kantine

Wir sind alle ehrenamtlich für euch tätig!